FESTGELD VERGLEICH•EINLAGENSICHERUNG REGELMÄSSIG BIS 100.000 € JE EINLEGER UND INSTITUT•KOSTENLOS & UNVERBINDLICH•ZINSRECHNER & RATGEBER•FESTGELD VERGLEICH•EINLAGENSICHERUNG REGELMÄSSIG BIS 100.000 € JE EINLEGER UND INSTITUT•KOSTENLOS & UNVERBINDLICH•ZINSRECHNER & RATGEBER

Sicherheit verstehen

Einlagensicherung beim Festgeld richtig einordnen

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen regelmäßig bis 100.000 € je Einleger und Institut. Entscheidend ist nicht das Vergleichsportal, sondern das konkrete kontoführende Kreditinstitut und das für dieses Institut zuständige Sicherungssystem.

Einlagensicherung und Schutz von Bankeinlagen
100.000 €

Regelmäßige gesetzliche Sicherungsgrenze je Einleger und Institut

Institut statt Konto

Mehrere Konten bei derselben Bank werden grundsätzlich zusammen betrachtet

EU-Systeme

Nationale Systeme beruhen auf europäischen Mindestvorgaben

Vor Abschluss prüfen

Bankidentität, Sitzland, Sicherungssystem und bestehende Einlagen

Was schützt die gesetzliche Einlagensicherung?

Zu den grundsätzlich erfassten Einlagen gehören typischerweise Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Die gesetzliche Sicherungsgrenze beträgt in Deutschland und im europäischen Rahmen regelmäßig 100.000 € je Einleger und Institut. Ob eine konkrete Forderung geschützt ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem zuständigen Sicherungssystem.

Warum „je Institut“ wichtiger ist als die Zahl der Konten

Wer beispielsweise ein Tagesgeldkonto und zwei Festgeldkonten bei demselben Kreditinstitut führt, erhält dadurch nicht drei getrennte gesetzliche Sicherungsgrenzen. Maßgeblich ist grundsätzlich die Summe der berücksichtigten Einlagen beim Institut. Deshalb ist bei größeren Vermögen zu prüfen, ob mehrere Marken rechtlich tatsächlich unterschiedliche Institute sind oder lediglich unter demselben Bankverbund beziehungsweise derselben Banklizenz geführt werden.

Gemeinschaftskonten

Bei Gemeinschaftskonten kann sich die Einordnung nach der Anzahl der anspruchsberechtigten Einleger richten. Entscheidend sind Kontoinhaberschaft, Vertragsgestaltung und die Regeln des zuständigen Sicherungssystems. Pauschale Aussagen ohne Blick auf das konkrete Konto sollten deshalb vermieden werden.

Vorübergehend erhöhte Sicherung

Für bestimmte gesetzlich definierte Lebensereignisse können Einlagen zeitweise über die reguläre Grenze hinaus geschützt sein. Dazu können etwa bestimmte Immobiliengeschäfte oder besondere Entschädigungszahlungen gehören. Höhe, Voraussetzungen und Fristen sind gesetzlich geregelt und sollten im konkreten Fall beim zuständigen Sicherungssystem geprüft werden.

Festgeld bei einer Bank im EU-Ausland

Auch bei Banken aus anderen EU-Staaten gelten europäische Mindestvorgaben für die Einlagensicherung. Zuständig ist jedoch regelmäßig das nationale System des Sitzlandes der Bank. Sprache, Erstattungsweg und zuständige Stelle können sich daher unterscheiden. Für die Einordnung sollte nicht allein auf eine Länderflagge oder Marketingbezeichnung vertraut werden.

Was die Einlagensicherung nicht löst

Sie schützt nicht vor Inflation, einem unpassenden Fälligkeitstermin oder dem Liquiditätsnachteil einer festen Laufzeit. Sie ist außerdem kein Ersatz für die Prüfung, ob die Empfänger-IBAN tatsächlich zum vorgesehenen Institut gehört und ob die Angebotsunterlagen authentisch sind.

Prüfliste vor einer Festgeldanlage

  1. Vollständigen Namen und juristischen Sitz des Kreditinstituts feststellen.
  2. Zuständiges gesetzliches Einlagensicherungssystem identifizieren.
  3. Bereits vorhandene Einlagen bei demselben Institut zusammenrechnen.
  4. Kontoinhaber, Referenzkonto und Ziel-IBAN sorgfältig kontrollieren.
  5. Vertragsunterlagen und Sicherungsinformationen lokal archivieren.
  6. Bei ungewöhnlich hohen Zinsen oder Zeitdruck zusätzliche Plausibilitätsprüfung durchführen.

Für die Angebotsauswahl geht es weiter zum Festgeld Vergleich. Unsere technische Schutzarchitektur erläutern wir zusätzlich unter Sicherheit.